ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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In diesen Geschäftsbedingungen werden die vertraglichen Bedingungen zwischen zwei Parteien geregelt, nämlich zwischen der ÖKOFUCHS GmbH (nachfolgend „Ökofuchs“) und Empfängern des Umweltbonus (nachfolgend „Kunde“).
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Die ÖKOFUCHS GmbH (nachfolgend „Ökofuchs“) ist ein Unternehmen mit Standort in Österreich (Richterweg 5, 5165 Berndorf), das unter der Marke „Umweltbonus.at“ Privatpersonen und Unternehmen (nachfolgend „Kunden“) auf die Möglichkeit aufmerksam macht, Strommengen zu zertifizieren und an antragsberechtigte Unternehmen zu übertragen. Dadurch haben die Kunden die Möglichkeit, dass sie eine jährliche Prämie im Sinne der aktuell geltenden Kraftstoffverordnung erhalten.
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Zu dem in Punkt 1 beschriebenen Zweck werden folgende Daten erhoben:
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Öffentliche Ladestation: Daten der Ansprechperson bzw. des Unternehmens wie Email, Telefonnummer, Adresse, UID und Daten der Ladestation wie Ladepunktnummer, EVSE-ID, Seriennummer, Marke der Ladestation, Ladeleistung, Steckertyp, Foto des Typenschilds, Start- und Endzeitpunkt der Ladevorgänge, geladene Strommenge im Berichtszeitraum, Daten des Standorts der Ladestation sowie Daten zum Begünstigten wie Angabe zur Hauptverantwortung und Angaben zu zusätzlichen Betreiber sofern dies relevant ist.
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Halb-Öffentliche Ladestation: Daten der Ansprechperson bzw. des Unternehmens wie Email, Telefonnummer, Adresse, UID und Daten der Ladestation wie Ladepunktnummer, EVSE-ID, Seriennummer, Marke der Ladestation, Ladeleistung, Steckertyp, Foto des Typenschilds, Start- und Endzeitpunkt der Ladevorgänge, geladene Strommenge im Berichtszeitraum, Daten des Standorts der Ladestation sowie Daten zum Begünstigten wie Angabe zur Hauptverantwortung und Angaben zu zusätzlichen Betreiber sofern dies relevant ist sowie die Fahrzeugidentifikationsnummern und die Zulassungsscheine der Elektro-Firmenfahrzeuge bzw. das Elektrofahrzeug des Begünstigten.
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Nicht Öffentliche Ladestation: Daten der Ansprechperson bzw. des Unternehmens wie Email, Telefonnummer, Adresse, Seriennummer Ladestelle, Anzahl Ladepunkte, Ladeleistung, Steckertyp, geladene Strommenge, Daten des Standorts der Ladestation, Fahrzeugidentifikationsnummer, UID, Adresse, Daten des Standorts der Ladestation sowie Start- und Endzeitpunkt der Ladevorgänge.
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„Pauschale“: Daten der Ansprechperson bzw. des Unternehmens wie Email, Telefonnummer, Adresse, UID, Fahrzeugidentifikationsnummer, Steckertyp, Start-/Endzeitpunkt der Zulassung. Ökofuchs verarbeitet die zu Zwecken der Vertragserfüllung notwendigen und vom Kunden bekanntgegebenen personen- (bzw. firmen-) bezogenen Daten (im Falle von natürlichen Personen auf Basis des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Für nähere Informationen zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, welche auf der Website www.umweltbonus.at/datenschutz ersichtlich sind.
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Die Aufgabe von Ökofuchs ist, dass Kunden über die Möglichkeit des Erhalts eines Umweltbonus aufmerksam werden. Weiters bietet Ökofuchs seinen Kunden an, alle für den Erhalt des Umweltbonus notwendige administrative Arbeiten (Dateneingabe, Datenpflege) zu übernehmen. Um den Umweltbonus zu erhalten, arbeitet mit Ökofuchs mit der Firma Ecoturn AT GmbH (www.elektrovorteil.at) zusammen, welche die notwendige IT- Infrastruktur und über notwendige Antragsberechtigung für die Einreichung von CO2-Zertifikaten beim Umweltbundesamt verfügt. Zum Zweck der Beantragung des Umweltbonus beim Umweltbundesamt tritt der Kunde das Recht für die Antragsberechtigung an Ecoturn AT GmbH ab. Der Kunde berechtigt Ecoturn AT GmbH außerdem, den Umweltbonus zum Zweck der Einreichung und Anrechnung auf Dritte (Antragsberechtigte gemäß § 2 Z 37 KVO) zu übertragen, die den Umweltbonus in ihrem Namen beim Umweltbundesamt einreichen und anrechnen lassen.
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Der Abnahmevertrag kommt dadurch zustande, indem beide Vertragsparteien – Ökofuchs und Kunde – den Abnahmevertrag inklusive Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen unterschreiben.
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Bei pauschalierten Strommengen kann der Kunde Ökofuchs bevollmächtigen, in seinem Namen alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Beantragung des Umweltbonus durchzuführen. Dies betrifft besonders die Registrierung des Kunden auf der Registrierungsplattform der Firma Ecoturn AT GmbH.
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Der Vertrag gilt immer für ein Jahr und muss für das nächste Jahr neu verlängert werden. Sofern der Kunde den Vertrag verlängern möchte, muss er eine eindeutige Willensbekundung dazu abgeben.
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Der Kunde verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit keine Prämien über Dritte zu beantragen.
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Sobald die Vermarktung erfolgreich umgesetzt wurde und der Erlös auf dem Konto von Ökofuchs überwiesen worden ist, wird die gesamte Prämie im Ausmaß der vermarkteten Menge und zum vereinbarten Abnahmetarif auf das Konto des Kunden nach Bekanntgabe der Bankdaten innerhalb von 10 Werktagen überwiesen.
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Die Höhe des Umweltbonus richtet sich nach den Angaben auf unserer Website oder laut individueller Vereinbarung des Abnahmevertrags. Der Umweltbonus ist in € (Euro) ausgewiesen und ist inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt im Wege einer Gutschrift. Ökofuchs erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden eine Gutschrift über die vereinbarte Prämie und übermittelt die Gutschrift per E-Mail. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist er verpflichtet, die Gutschriften unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und in Hinblick auf die umsatzsteuerlich relevanten Rechnungsmerkmale zu kontrollieren.
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Sollten die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit nach Prüfung durch das Umweltbundesamt nicht erfüllt sein, besteht kein Anspruch auf eine Prämie. In diesem Fall kann Ökofuchs eine bereits ausgezahlte Prämie vom Kunden zurückfordern. Ökofuchs ist nicht verpflichtet, ein Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid über die Anrechnung zu erheben.
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Ökofuchs haftet gegenüber den Begünstigten für durch Ökofuchs oder durch eine ihr zurechenbare Person für schuldhaft zugefügte Personenschäden. Für sonstige Schäden haftet Ökofuchs im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gegenüber Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haftet Ökofuchs weder für Folgeschäden noch für entgangenen Gewinn.
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Diese AGB können gelegentlich angepasst werden. Die Änderungen werden für neu abzuschließende Verträge sofort wirksam. Ökofuchs behält sich ferner das Recht vor, bestehende Verträge gemäß den nachfolgenden Bestimmungen anzupassen, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist. Für Verträge mit Verbrauchern gilt dies nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Änderungen Kunden zumutbar sind und diese nicht unangemessen benachteiligen. Über derartige Änderungen informiert Ökofuchs die Kunden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen in geeigneter Form. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Erklärungen durch Ökofuchs ihm gegenüber auch per E-Mail abgegeben werden können. Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Kunde den Vertrag ohne Nennung eines Grundes kündigen. Kündigt der Kunde innerhalb vier Wochen nicht, geht Ökofuchs davon aus, dass der Kunde mit den Änderungen einverstanden ist. Ökofuchs wird den Kunden gesondert auf diese Frist sowie auf den Umstand hinweisen, dass die Zustimmung zu den Änderungen mangels Kündigung als erteilt gilt.
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Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam.
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Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Salzburg, Österreich.
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Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: 09.09.2024