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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

In diesen Geschäftsbedingungen werden die vertraglichen Bedingungen zwischen zwei Parteien geregelt, nämlich zwischen der ÖKOFUCHS GmbH (nachfolgend „Ökofuchs“) und Empfängern* des Umweltbonus (nachfolgend „Kunde“).

 

  1. Die ÖKOFUCHS GmbH (nachfolgend „Ökofuchs“) ist ein Unternehmen mit Standort in Österreich (Richterweg 5, 5165 Berndorf), das unter der Marke „Umweltbonus.at“ Privatpersonen und Unternehmen (nachfolgend „Kunden“) auf die Möglichkeit aufmerksam macht, Strommengen zu zertifizieren und an antragsberechtigte Unternehmen zu übertragen. Dadurch haben die Kunden die Möglichkeit, dass sie eine jährliche Prämie im Sinne der aktuell geltenden Kraftstoffverordnung erhalten.

  2. Zu dem in Punkt 1 beschriebenen Zweck werden folgende Daten erhoben:

    1. Öffentliche Ladestation: Daten der Ansprechperson bzw. des Unternehmens wie Email, Telefonnummer, Adresse, UID und Daten der Ladestation wie Ladepunktnummer, EVSE-ID, Seriennummer, Marke der Ladestation, Ladeleistung, Steckertyp, Foto des Typenschilds, Start- und Endzeitpunkt der Ladevorgänge, geladene Strommenge im Berichtszeitraum, Daten des Standorts der Ladestation sowie Daten zum Begünstigten wie Angabe zur Hauptverantwortung und Angaben zu zusätzlichen Betreiber sofern dies relevant ist.

    2. Halb-Öffentliche Ladestation: Daten der Ansprechperson bzw. des Unternehmens wie Email, Telefonnummer, Adresse, UID und Daten der Ladestation wie Ladepunktnummer, EVSE-ID, Seriennummer, Marke der Ladestation, Ladeleistung, Steckertyp, Foto des Typenschilds, Start- und Endzeitpunkt der Ladevorgänge, geladene Strommenge im Berichtszeitraum, Daten des Standorts der Ladestation sowie Daten zum Begünstigten wie Angabe zur Hauptverantwortung und Angaben zu zusätzlichen Betreiber sofern dies relevant ist sowie die Fahrzeugidentifikationsnummern und die Zulassungsscheine der Elektro-Firmenfahrzeuge bzw. das Elektrofahrzeug des Begünstigten.

    3. Nicht Öffentliche Ladestation: Daten der Ansprechperson bzw. des Unternehmens wie Email, Telefonnummer, Adresse, Seriennummer Ladestelle, Anzahl Ladepunkte, Ladeleistung, Steckertyp, geladene Strommenge, Daten des Standorts der Ladestation, Fahrzeugidentifikationsnummer, UID, Adresse, Daten des Standorts der Ladestation sowie Start- und Endzeitpunkt der Ladevorgänge.

    4. „Pauschale“: Daten der Ansprechperson bzw. des Unternehmens wie Email, Telefonnummer, Adresse, UID, Fahrzeugidentifikationsnummer, Steckertyp, Start-/Endzeitpunkt der Zulassung. Ökofuchs verarbeitet die zu Zwecken der Vertragserfüllung notwendigen und vom Kunden bekanntgegebenen personen- (bzw. firmen-) bezogenen Daten (im Falle von natürlichen Personen auf Basis des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Für nähere Informationen zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, welche im Anhang oder auf der Website www.umweltbonus.at/datenschutz ersichtlich ist.

  3. Die Aufgabe von Ökofuchs ist, dass Kunden über die Möglichkeit des Erhalts eines Umweltbonus aufmerksam werden. 
    Weiters bietet Ökofuchs seinen Kunden an, alle für den Erhalt des Umweltbonus notwendige administrative Arbeiten (Dateneingabe, Datenpflege) zu übernehmen. Für die Einreichung beim Umweltbundesamt arbeitet Ökofuchs mit dritten Vertragspartnern zusammen. Es handelt sich gemäß § 2 Z 37 der geltenden Kraftstoffverordnung um Antragsberechtigte, welche dem gegenständlichen Vertrag beitreten und somit neben Ökofuchs sämtliche Rechte aus dem Vertrag geltend machen können. Der Kunde wird im Rahmen des Vertragsabschlusses oder danach gesondert über allfällige Dritte informiert. Weiters stimmt der Kunde zu, dass auch im Falle einer Vertragsübernahme durch einen Dritten, Ökofuchs die Schuld des Dritten zur Auszahlung der Prämie an den Kunden schuldbefreiend übernehmen kann.

  4. Der Abnahmevertrag kommt dadurch zustande, indem beide Vertragsparteien – Ökofuchs und Kunde – den Abnahmevertrag inklusive Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen unterschreiben.

  5. Die Höhe des Umweltbonus ist standardmäßig laut Angaben der Website www.umweltbonus.at oder wird im Abnahmevertrag individuell geregelt. Der Umweltbonus ist ausgewiesen in € (Euro) exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche nur bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit gültiger UID gemäß gesetzlicher Vorgaben noch hinzukommt.

  6. Für E-Fahrzeuge, für die der Kunde keine exakte Messung gemäß aktueller Kraftstoffverordnung nachweisen kann,  kann der Kunde eine pauschale Strommenge in der Höhe von 1.500 kWh für das gesamte Berichtsjahr geltend machen. Bei unterjähriger An- oder Abmeldung wird der aliquote Anteil auf die Laufzeit berechnet, sodass der Kunde eine anteilsmäßige Prämie bekommt. Der Kunde ist verpflichtet, bei unterjähriger Abmeldung des Fahrzeugs das Abmeldedatum Ökofuchs umgehend bekannt zu geben.  

  7. Bei E-Fahrzeugen oder bei Ladestellen mit gemessenen Strommengen wird im Abnahmevertrag eine Jahresmenge an Ladestrom in kWh vereinbart. Die Abnahme und Vergütung seitens Ökofuchs zu den vereinbarten Konditionen gelten nur bis zu dieser vereinbarten Menge. Darüber hinausgehende Strommengen werden prinzipiell zwar nicht vergütet, dennoch werden die Daten von über die vereinbarte Menge hinausgehende Strommengen von Ökofuchs bearbeitet und beim Umweltbundesamt eingereicht. Im Falle einer erfolgreichen Verwertung dieser zusätzlichen Strommengen wird eine Teilung des erzielten Erlöses in der Höhe von 50% mit dem Kunden vereinbart.

  8. Für den Fall, dass der Kunde die vereinbarte Menge nicht vollständig liefert, verpflichtet er sich, Ökofuchs die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Diese umfassen insbesondere die Mehraufwendungen für Beschaffungen der entsprechenden Ersatzmengen.​​

  9. Die Rechnungslegung erfolgt im Wege einer Gutschrift. Ökofuchs erstellt auf Grundlage der Angaben von Ökofuchs eine Gutschrift über die vereinbarte Prämie und übermittelt die Gutschrift per E-Mail an den Kunden. Wenn der Kunde  Unternehmer ist, verpflichtet er sich, die Gutschriften unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und in Hinblick auf die umsatzsteuerlich relevanten Rechnungsmerkmale zu kontrollieren. Sollten die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit nach Prüfung durch das Umweltbundesamt nicht erfüllt sein, besteht kein Anspruch auf eine Prämie. Sollte eine Prämie bereits ausbezahlt worden sein, kann Ökofuchs eine bereits ausgezahlte Prämie zurückfordern. Ökofuchs ist jedoch nicht verpflichtet, ein Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid über die Anrechnung zu erheben.

  10. Der Vertrag gilt immer für ein Jahr und muss für das nächste Jahr neu verlängert werden. Sofern der Kunde den Vertrag verlängern möchte, muss er einen neuen Abnahmevertrag elektronisch oder auf schriftliche Weise unterschreiben.

  11. Da die Kraftstoffverordnung ausdrücklich vorschreibt, dass jeder Kunde exklusiv nur einen Antragsberechtigten in Anspruch nehmen darf, verpflichtet sich der Kunde während der Vertragslaufzeit keine Prämien über Dritte zu beantragen.

  12. Sobald die Vermarktung erfolgreich umgesetzt wurde und der Erlös auf dem Konto von Ökofuchs überwiesen worden ist, wird die gesamte Prämie im Ausmaß der vermarkteten Menge und zum vereinbarten Abnahmetarif auf das Konto des Kunden nach Bekanntgabe der Bankdaten innerhalb von 10 Werktagen überwiesen.

  13. Ökofuchs haftet gegenüber den Begünstigten für durch Ökofuchs oder durch eine ihr zurechenbare Person für schuldhaft zugefügte Personenschäden. Für sonstige Schäden haftet Ökofuchs im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gegenüber Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haftet Ökofuchs weder für Folgeschäden noch für entgangenen Gewinn. Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich grundsätzlich nach dem anwendbaren österreichischen Recht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist pro Anlassfall und insgesamt pro Vertragsjahr mit der vereinbarten jährlichen Prämie iSd KVO (Kraftstoffverordnung) limitiert, die Haftung für indirekte Schäden wie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. bei Personenschäden).

  14. Diese AGB können gelegentlich angepasst werden. Die Änderungen werden für neu abzuschließende Verträge sofort wirksam. Ökofuchs behält sich ferner das Recht vor, bestehende Verträge gemäß den nachfolgenden Bestimmungen anzupassen, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist. Für Verträge mit Verbrauchern gilt dies nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Änderungen Kunden zumutbar sind und diese nicht unangemessen benachteiligen. Über derartige Änderungen informiert Ökofuchs die Kunden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen in geeigneter Form. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Erklärungen durch Ökofuchs ihm gegenüber auch per E-Mail abgegeben werden können. Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Kunde den Vertrag ohne Nennung eines Grundes kündigen. Kündigt der Kunde innerhalb vier Wochen nicht, geht Ökofuchs davon aus, dass der Kunde mit den Änderungen einverstanden ist. Ökofuchs wird den Kunden gesondert auf diese Frist sowie auf den Umstand hinweisen, dass die Zustimmung zu den Änderungen mangels Kündigung als erteilt gilt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann gültig oder verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich erfolgen und von diesen entsprechend unterzeichnet werden.

  15. Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam. Ökofuchs und der Kunde werden sich bemühen, eine etwaig unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem Sinn der alten Bestimmung und der AGBs entspricht.

  16. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Salzburg, Österreich.

  17. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  18. Die Parteien stimmen zu, dass eine gescannte und per E-Mail als elektronische Datei (PDF) oder mittels Adobe Sign ausgeführte, übermittelte Unterschrift einer Partei ausreichend ist und ein Original darstellt.

 

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die bisher übliche Schreibweise. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ansprechen.​

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Stand: 26.02.2025

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