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INFORMATION
DER UMWELTBONUS
Auch als THG-Prämie bekannt konnten Sie für das Jahr 2024 auf Basis der Kraftstoffverordnung (BGBl. II Nr. 452/2022) für Ihr E-Fahrzeug 90,00 Euro bekommen. Besitzer von Ladestationen erhielten pro kWh 6,00 Cent!
HINTERGRUND
Mineralölunternehmen müssen CO2-Emissionen einsparen. Wenn sie diese Ziele nicht erreichen, dann müssen diese Unternehmen für einen Ausgleich sorgen, indem E-Fahrzeuge unterstützt werden – und zwar in Form des Umweltbonus!
IHR UMWELTBONUS
E-FAHRZEUG u. LADESTATION
Auf Grund der großen Nachfrage können wir für 2024 kein Kontingent mehr anbieten. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung für den Umweltbonus für das Jahr 2025 entgegen.
ANMELDUNG
kontakt
KONTAKT
UMWELTBONUS.AT
UNSERE ADRESSE
Richterweg 5, 5165 Berndorf
E-Mail: office@umweltbonus.at
Tel.: +43 (0) 660 55 45 46 5
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